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Gebäudeversicherung beim Eigentumswechsel: Das Sonderkündigungsrecht des neuen Eigentümers

Aktualisiert: 2. Jan.

Was ist eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt Immobilieneigentümer vor den finanziellen Folgen von Schäden am Gebäude selbst. Üblicherweise sind Risiken wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgesichert. Je nach Tarif können auch zusätzliche Gefahren, etwa Elementarschäden, eingeschlossen sein. Eine ausreichend ausgestattete Gebäudeversicherung ist daher ein zentraler Bestandteil des Werterhalts einer Immobilie.


Gebäudeversicherung beim Eigentumswechsel

Beim Verkauf einer Immobilie geht die bestehende Gebäudeversicherung kraft Gesetzes auf den neuen Eigentümer über. Diese Regelung stellt sicher, dass das Gebäude auch während des Eigentums- oder Besitzübergangs durchgehend versichert bleibt und keine Deckungslücke entsteht.


Der neue Eigentümer tritt damit zunächst in den bestehenden Versicherungsvertrag ein, einschließlich der vereinbarten Leistungen, Bedingungen und Prämien.


Sonderkündigungsrecht des neuen Eigentümers

Mit dem Eigentumswechsel erhält der neue Eigentümer ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Dieses erlaubt es ihm, die bestehende Gebäudeversicherung außerordentlich zu kündigen, wenn er den Vertrag nicht fortführen möchte.


Die Kündigung muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis vom Eigentumsübergang erklärt werden. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Eintragung im Grundbuch, sondern der Zeitpunkt, zu dem der neue Eigentümer vom Übergang der Versicherung Kenntnis erlangt.

Nach der gesetzlichen Grundregel wird die Kündigung zum Ablauf des übernächsten Monats nach Zugang der Kündigung beim Versicherer wirksam.


Sofortige Wirkung in der Praxis

Neben dieser gesetzlichen Standardregelung gibt es in der Praxis jedoch häufig eine abweichende, einvernehmliche Lösung:


Wird dem Versicherer nachgewiesen, dass ab dem Eigentumsübergang eine neue Gebäudeversicherung mit nahtlosem Versicherungsschutz besteht, stimmen viele Versicherer einer sofortigen Aufhebung des bestehenden Vertrags zu. In diesem Fall endet der alte Versicherungsvertrag nicht erst zum Ablauf des übernächsten Monats, sondern mit unmittelbarer Wirkung.


Rechtlich handelt es sich dabei nicht um eine Kündigung im engeren gesetzlichen Sinne, sondern um eine einvernehmliche vorzeitige Vertragsbeendigung, die von beiden Seiten akzeptiert wird. Ziel ist es, Doppelversicherungen zu vermeiden und eine klare Zuordnung des Versicherungsschutzes sicherzustellen.


Voraussetzung ist stets, dass zu keinem Zeitpunkt eine Versicherungslücke entsteht. Der lückenlose Anschlussversicherungsschutz ist daher zwingend erforderlich.


Vorteile des Sonderkündigungsrechts

Das Sonderkündigungsrecht verschafft dem neuen Eigentümer die notwendige Flexibilität, den Versicherungsschutz an die eigene Situation anzupassen. Dazu zählen insbesondere:

– die Wahl eines Tarifs mit passenderem Leistungsumfang– die Ergänzung um zusätzliche Deckungen, etwa Elementarschäden– die Optimierung der Versicherungsprämie– die Loslösung von veralteten oder ungünstigen Vertragsbedingungen


Vorgehensweise bei der Kündigung

Um das Sonderkündigungsrecht wirksam auszuüben, sollte die Kündigung schriftlich erfolgen und ausdrücklich als außerordentliche Kündigung wegen Eigentumswechsels bezeichnet werden. In der Regel verlangt der Versicherer einen Nachweis über den Eigentumsübergang, etwa durch einen Grundbuchauszug oder den notariellen Kaufvertrag.

Soll eine sofortige Vertragsbeendigung erreicht werden, empfiehlt es sich, der Kündigung gleichzeitig den Nachweis einer neuen Gebäudeversicherung beizufügen, die ab dem Eigentumsübergang greift.


Fazit

Das Sonderkündigungsrecht bei der Gebäudeversicherung ist ein wichtiges Instrument für neue Immobilieneigentümer. Es ermöglicht nicht nur die Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes, sondern bietet in der Praxis häufig auch die Möglichkeit einer sofortigen Vertragsaufhebung, sofern ein nahtloser Versicherungsschutz sichergestellt ist.

Wer Fristen beachtet, den Übergang sauber dokumentiert und rechtzeitig für Anschlussversicherung sorgt, stellt sicher, dass die Immobilie auch nach dem Eigentumswechsel dauerhaft und bedarfsgerecht abgesichert bleibt.



Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)

Die Inhalte dieses Beitrags dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, steuerliche, notarielle, versicherungs- oder finanzierungsbezogene Beratung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen übernommen werden.

Die dargestellten Inhalte können je nach Einzelfall, individueller Vertragsgestaltung, Bonität, Objektart, regionalen Vorschriften sowie aktueller Rechtsprechung und Marktsituation abweichen. Maßgeblich sind stets die individuellen Vereinbarungen, insbesondere Verträge, Darlehensbedingungen sowie die Ausführungen des beurkundenden Notars oder finanzierenden Instituts.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Versicherungsberater oder Baufinanzierungsexperten. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer persönlichen Situation empfehlen wir, vor Abschluss entsprechender Maßnahmen fachkundigen Rat einzuholen.

 
 
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