Schweinfurter Begrünungssatzung: Was sie regelt und was Eigentümer beachten sollten
- Engin Secgin

- vor 3 Tagen
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Die Schweinfurter Begrünungssatzung wird in der Praxis immer dann relevant, wenn gebaut wird. Das gilt für den Neubau ebenso wie für Anbauten, Garagen, Carports oder sonstige bauliche Veränderungen. Missverständnisse entstehen häufig, weil das Thema Begrünung erst spät in die Planung einfließt. Entscheidend ist deshalb eine frühe Einordnung. Welche Flächen sind betroffen, welche Ausnahmen gibt es und wie lässt sich insbesondere bei Flachdächern Photovoltaik sauber mit der Begrünung kombinieren?
Begrünungssatzung Schweinfurt im Überblick
Die Begrünungssatzung gilt im Stadtgebiet Schweinfurt. Ausgenommen sind Gewerbe und Industriegebiete. Relevant wird sie immer dann, wenn ein Vorhaben neu geplant oder umgesetzt wird, also beim Neubau ebenso wie bei baulichen Veränderungen. Dazu zählen auch Nebenanlagen und typische Erweiterungen, wenn dadurch neue Flächen entstehen oder Flächen wesentlich verändert werden.
Wichtig ist außerdem die Einordnung über den Bebauungsplan. Wenn ein Bebauungsplan oder eine andere örtliche Regelung abweichende Vorgaben enthält, ist diese vorrangig. In der Praxis lohnt sich deshalb immer ein kurzer Blick auf die planungsrechtliche Grundlage, bevor man in die Ausführung geht.
Vorgarten: Was damit gemeint ist und worauf es hinausläuft
Der Begriff Vorgarten ist in der Satzung nicht nur ein gefühlter Bereich, sondern ein definierter. Gemeint ist der Bereich zwischen der Grundstücksgrenze zum Erschließungsweg und der Baulinie beziehungsweise Baugrenze. Wenn keine Baulinie oder Baugrenze festgesetzt ist, gilt die faktische Baugrenze.
Inhaltlich geht es darum, dass dieser Bereich seinen Charakter als begrünte Fläche behält. Wege und notwendige Zuwegungen sind selbstverständlich möglich. Problematisch wird es in der Praxis dort, wo Vorgärten faktisch zu überwiegend versiegelten oder überwiegend steinernen Flächen werden. Genau diese Gestaltung will die Satzung typischerweise verhindern.
Für Eigentümer wird das besonders dann relevant, wenn der Vorgarten neu angelegt oder wesentlich verändert wird. Wer hier früh sauber plant, vermeidet unnötige Schleifen im späteren Verlauf.
Flachdach: Der Punkt, der am häufigsten zu Rückfragen führt
Am häufigsten wird die Begrünungssatzung bei Flachdächern konkret. Das betrifft nicht nur das Hauptgebäude, sondern sehr oft auch Anbauten, Garagen oder Carports, sobald dort Flachdachflächen entstehen.
In der Praxis entstehen Missverständnisse häufig aus einem einfachen Grund. Flachdächer werden als technische Nebenfläche betrachtet, während Begrünung als gestalterisches Thema verstanden wird. Tatsächlich ist die Dachbegrünung bei Flachdächern in erster Linie ein technisches System, das funktional geplant werden muss.
Was Dachbegrünung in der Praxis bedeutet
Bei Einfamilienhäusern ist damit in der Regel keine Dachterrasse gemeint, sondern eine extensive Begrünung mit klarer Schichtenfolge. Entscheidend sind weniger Pflanzenfragen, sondern Funktion und Ausführung.
Drei Punkte sind in der Praxis maßgeblich.
Erstens muss die Entwässerung dauerhaft sicher bleiben. Abläufe, Notüberläufe und Anschlüsse müssen erreichbar sein und frei bleiben.
Zweitens braucht es definierte Funktionsbereiche. Randzonen und Wartungszonen werden nicht beiläufig mit gelöst, sondern bewusst geplant. Das ist später der Unterschied zwischen einem Dach, das problemlos läuft, und einem Dach, das regelmäßig Ärger macht.
Drittens müssen die Lastannahmen sauber passen. Ein begrüntes Dach hat nicht nur ein Trockengewicht, sondern auch eine Last im wassergesättigten Zustand. Genau das wird bei der Kombination mit weiteren Aufbauten oft unterschätzt.
Photovoltaik auf dem Flachdach: Ja, aber im Gesamtkonzept
Eine der häufigsten Fragen lautet, ob Photovoltaik die Begrünung ersetzt. In der Praxis ist die sinnvolle Lösung fast immer, beide Themen zusammen zu planen. Aufgeständerte Photovoltaik ist auf Flachdächern üblich. Sie ist mit Dachbegrünung kombinierbar, wenn Entwässerung, Wartungszugang und Lasten gemeinsam betrachtet werden.
Worauf es dabei ankommt, lässt sich ohne Detailtechnik gut zusammenfassen.
Damit die Kombination aus Begrünung und Photovoltaik funktioniert, braucht es eine saubere Gesamtplanung. Wartung und Zugang müssen klar gelöst sein, Entwässerung und Anschlüsse dürfen nicht verbaut werden. Gleichzeitig muss die Statik den kompletten Aufbau tragen, einschließlich Wassersättigung und Ballastierung. Randzonen und Windlasten gehören ebenfalls früh in die Planung, weil sie sonst zu unnötigen Anpassungen führen.
Wer diese Punkte früh mitdenkt, spart sich später unnötige Anpassungen und Diskussionen.
Bestand und Sanierung: Was häufig verwechselt wird
Viele Eigentümer fragen, ob die Begrünungspflicht auch bei reinen Sanierungen am Bestand greift. Hier ist die Abgrenzung wichtig. Eine reine Instandsetzung oder Sanierung ist nicht automatisch mit einem Neubau gleichzusetzen. Entscheidend ist, was konkret gemacht wird und wie das Vorhaben genehmigungsrechtlich einzuordnen ist.
Wenn ein Projekt in Richtung Neubau, Erweiterung oder Neuherstellung von Flächen geht, wird die Begrünungssatzung typischerweise relevant. Wenn es lediglich um die Erneuerung einer bestehenden Dachabdichtung geht, kann die Einordnung anders aussehen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Klärung vorab, bevor man Leistungen beauftragt oder Angebote finalisiert.
Abweichungen und Spielräume
Wie bei vielen örtlichen Vorschriften gibt es Konstellationen, in denen Abweichungen möglich sind. Das ist aber keine Automatismenfrage, sondern hängt vom Einzelfall ab. Wer absehen kann, dass eine Regelung technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbar ist, sollte frühzeitig sauber prüfen lassen, wie der richtige Weg ist, statt später über Umwege zu korrigieren.
Fazit
Die Begrünungssatzung ist kein Thema, das man erst am Ende der Planung erledigt. Sie wirkt an den Stellen, die in der Praxis häufig nebenbei laufen, nämlich Vorgarten und Flachdach. Wer früh einordnet, ob und wie die Vorgaben greifen, verhindert Umplanungen, Nachforderungen und unnötige Verzögerungen. Besonders bei Flachdächern in Kombination mit Photovoltaik zahlt sich ein Gesamtkonzept aus.
Gerne unterstützen wir bei der Vorbereitung: Welche Unterlagen sind sinnvoll, welche Fragen sollten vor Beauftragung geklärt werden und wie lässt sich Flachdach, Entwässerung, Begrünung und Photovoltaik praktisch zusammen denken.
Rechtlicher Hinweis (Disclaimer)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Prüfung des konkreten Einzelfalls. Maßgeblich sind Bebauungsplan, örtliche Satzungen und die behördliche Einordnung zum jeweiligen Vorhaben. Wir erbringen keine Rechtsberatung.



