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4-Zimmer-Dachgeschosswohnung in zentraler Stadtlage

Mietwohnung

ID 2449 I Vermietung

Schweinfurt

750 €

Baujahr

1902

Fläche

ca. 95 m²

Grundstück

-

Etage(n)

4

Zimmer

4

Keller

Abteil

Garage / Stellplatz

Bewohner

Diese großzügige 4-Zimmer-Dachgeschosswohnung befindet sich im 4. Obergeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses in zentraler Lage von Schweinfurt. Die Wohnung wurde frisch in Weiß gestrichen und präsentiert sich hell, gepflegt und sofort bezugsbereit.

Der Grundriss umfasst vier gut nutzbare Zimmer, ideal als Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Arbeitsbereich. Das Wohnzimmer verfügt nicht über Dachschrägen und bieten ein angenehmes, großzügiges Raumgefühl. In den weiteren Zimmern schaffen leichte Dachschrägen eine wohnliche Atmosphäre. Die Küche ist mit einer Einbauküche ausgestattet und bietet Platz für einen Essbereich. Das Tageslichtbad verfügt über eine Badewanne.

Die Wohnung eignet sich für Paare oder Familien mit einem festen Arbeitseinkommen, die ein zentrales, urban geprägtes Wohnumfeld schätzen.

Bitte beachten Sie: Das Gebäude verfügt über keinen Aufzug.

Kosten
Kaltmiete: 750,00 € monatlich
Nebenkosten: 150,00 € monatlich
(zzgl. Heizkosten; direkt mit den Stadtwerken Schweinfurt abzurechnen)
Kaution: 3 Kaltmieten
Provision: Keine

Die Wohnung liegt in der Luitpoldstraße, einer klassischen Innenstadtlage von Schweinfurt. Die Stadtgalerie, Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants und der öffentliche Nahverkehr sind in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar. Hier wohnen Sie mitten im urbanen Umfeld der Innenstadt – mit all ihren kurzen Wegen und der direkten Erreichbarkeit zentraler Einrichtungen.

Hinweise zur Vermietung
Vor der Vergabe eines Besichtigungstermins ist die freiwillige Mieter-Selbstauskunft erforderlich. Sie dient der Vorbereitung der Rücksprache mit dem Eigentümer und wird im Falle eines Mietvertragsabschlusses Bestandteil des Mietvertrags.

Für ein langfristig tragfähiges Mietverhältnis sollte die monatliche Gesamtmietbelastung (inkl. Nebenkosten und Heizkosten) nicht mehr als 30 % des Haushaltsnettoeinkommens betragen.

Hier geht es zur freiwilligen Mieter-Selbstauskunft:

Kontakt

Bitte nutzen Sie das Kontaktfeld ausschließlich für Rückfragen, die sich nicht durch das Exposé oder die Mieter-Selbstauskunft klären lassen.

Für alle weiteren Schritte – einschließlich Terminvereinbarung – ist vorab die freiwillige Mieter-Selbstauskunft erforderlich.

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