top of page
AutorenbildEngin Secgin

Gebäudeversicherung beim Eigentumswechsel: Das Sonderkündigungsrecht des neuen Eigentümers

Aktualisiert: 20. Okt.

Was ist eine Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung schützt Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Schäden an ihrer Immobilie. Typische Versicherungsleistungen decken Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab. In manchen Policen sind auch zusätzliche Risiken wie Überschwemmungen oder Erdbeben eingeschlossen. Eine gut ausgestattete Gebäudeversicherung ist daher unerlässlich, um das Eigentum und die Investitionen zu schützen.


Gebäudeversicherung beim Eigentumswechsel

Beim Verkauf einer Immobilie geht die bestehende Gebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer über. Diese Regelung stellt sicher, dass das Gebäude weiterhin versichert ist und keine Deckungslücken entstehen. Es gibt jedoch Besonderheiten und Rechte, die neue Eigentümer kennen sollten.


Sonderkündigungsrecht des neuen Eigentümers

Mit dem Eigentumswechsel hat der neue Eigentümer ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht ermöglicht es ihm, die bestehende Gebäudeversicherung außerordentlich zu kündigen. Die Frist für dieses Sonderkündigungsrecht beträgt in der Regel einen Monat nach der Eintragung im Grundbuch. Wichtig ist, dass die Frist erst beginnt, wenn der neue Eigentümer Kenntnis über die bestehende Versicherung hat.


Vorteile des Sonderkündigungsrechts

Das Sonderkündigungsrecht bietet dem neuen Eigentümer mehrere Vorteile:

  1. Anpassung der Versicherung: Der neue Eigentümer kann eine Versicherung wählen, die besser zu seinen Bedürfnissen und Anforderungen passt. Vielleicht benötigt er zusätzliche Deckungen oder wünscht einen Versicherer mit besseren Konditionen.

  2. Kosteneffizienz: Durch die Kündigung der alten Police und den Abschluss einer neuen Versicherung kann der Eigentümer möglicherweise Prämien sparen.

  3. Vermeidung alter Verpflichtungen: Der neue Eigentümer muss sich nicht an die Bedingungen der alten Versicherung binden, die möglicherweise ungünstig sind oder nicht alle gewünschten Risiken abdecken.


Prozess der Sonderkündigung

Um von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, muss der neue Eigentümer einige Schritte befolgen:


  1. Schriftliche Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Dabei sollte klar angegeben werden, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung aufgrund des Eigentumswechsels handelt.

  2. Nachweis der Grundbucheintragung: Mit der Kündigung muss auch die Eintragung im Grundbuch nachgewiesen und mit eingereicht werden. Dies ist entscheidend, um den Eigentumswechsel zu belegen und das Sonderkündigungsrecht geltend zu machen.

  3. Einreichung der Kündigung: Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der bestehenden Versicherung und der Eintragung im Grundbuch beim Versicherer eingehen.

  4. Abschluss einer neuen Versicherung: Es ist ratsam, vor der Kündigung der alten Versicherung eine neue Gebäudeversicherung abzuschließen, um nahtlosen Versicherungsschutz sicherzustellen.


Fazit

Beim Erwerb einer Immobilie sollten neue Eigentümer sich über ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich der Gebäudeversicherung im Klaren sein. Das Sonderkündigungsrecht bietet eine wertvolle Möglichkeit, bestehende Versicherungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Ein gut informierter Umgang mit der Gebäudeversicherung stellt sicher, dass das wertvolle Eigentum auch in Zukunft umfassend geschützt bleibt.

bottom of page