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AutorenbildEngin Secgin

Räum- und Streupflichten im Winter: Das müssen Hausbesitzer beachten

Aktualisiert: vor 6 Tagen

Der Winter naht, und mit den sinkenden Temperaturen steigt die Gefahr von Glätte auf Gehwegen und Bürgersteigen. Bereits vor dem kalendarischen Winteranfang am 21. Dezember sollten Haus- und Grundstücksbesitzer ihre Pflichten rund um Räumung und Streuung kennen, um Haftungsfälle zu vermeiden. Denn ob Schnee, Raureif oder überfrierende Nässe: Glatte Wege können schnell zur Unfallgefahr werden. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, haftet im Falle eines Sturzes für die entstandenen Schäden – eine kostspielige Angelegenheit.


Welche Pflichten haben Hausbesitzer?

Grundsätzlich sind Städte und Gemeinden für die Räumung und Streuung der öffentlichen Straßen verantwortlich. Häufig wird diese Pflicht jedoch per Satzung, Verordnung oder Gesetz auf die Eigentümer übertragen. Hausbesitzer müssen sich daher über die jeweils geltenden Regelungen informieren. Dies betrifft insbesondere:


  • Das Räumen und Streuen von Gehwegen, Fußwegen und teilweise auch Radwegen.

  • Die Verantwortung für Passanten, die vor der Immobilie unterwegs sind – auch bei unbebauten Grundstücken oder Baugrundstücken.


Werden diese Pflichten nicht erfüllt, haftet der Eigentümer für Verletzungen und finanzielle Schäden, die durch Glätteunfälle entstehen.


Die wichtigsten Fakten im Überblick

Damit Sie sich als Haus- oder Grundstücksbesitzer optimal absichern können, haben wir die zentralen Punkte zusammengefasst:


  • Zeitliche Regelung: Wochentags gilt die Räum- und Streupflicht in der Regel zwischen 7 und 20 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen können abweichende Zeiten gelten, die in der Gemeindeordnung festgelegt sind.

  • Pflichten von Vermietern: Vermieter können die Räum- und Streupflichten entweder selbst übernehmen oder auf die Mieter übertragen. Dies muss im Mietvertrag eindeutig geregelt sein. Wird ein Winterdienst beauftragt, liegt die Verantwortung dennoch beim Vermieter, zu kontrollieren, ob die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden.

  • Pflichten von Mietern: Mieter sollten ihre Mietverträge auf Klauseln zur Räum- und Streupflicht überprüfen. Sind sie verpflichtet, sollten sie regelmäßig räumen und streuen, um ihre Haftung zu vermeiden.

  • Urlaubszeit: Die Pflicht zur Räumung gilt unabhängig davon, ob der Verpflichtete zu Hause ist. Bei Abwesenheit, etwa durch Urlaub, muss ein Ersatz organisiert werden, beispielsweise durch Nachbarn oder einen professionellen Winterdienst.

  • Unbebaute Grundstücke: Auch Grundstücksbesitzer ohne Gebäude tragen Verantwortung. Die Räum- und Streupflicht gilt hier für die angrenzenden Wege.

  • Schneelawinen von Dächern: Neben Gehwegen sind auch Dächer zu beachten. Hausbesitzer müssen sicherstellen, dass keine Schneemassen oder Eiszapfen von den Dächern fallen und Passanten gefährden.


Versicherungen: Schutz vor finanziellen Risiken

Werden die Räum- und Streupflichten nicht eingehalten, kann dies teure Konsequenzen haben. Stürzt ein Passant vor einem Grundstück oder Gebäude aufgrund von Glätte, drohen Schadensersatzforderungen, Schmerzensgeld und Folgekosten wie Verdienstausfall.


Ob eine Versicherung einspringt, hängt von der individuellen Vertragsgestaltung ab:


  • Privathaftpflichtversicherung: Sie kann unter Umständen Schäden durch Glätteunfälle abdecken, insbesondere bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern. Allerdings ist dies von den Vertragsbedingungen abhängig.

  • Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Für Vermieter oder Besitzer unbewohnter Grundstücke ist diese spezielle Versicherung oft sinnvoll. Sie bietet häufig Schutz bei Schadensfällen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherungspflicht.


Wichtig: Ob eine Versicherung Schäden übernimmt, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Klären Sie vorab, ob Ihre Privathaftpflicht oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Ihren Schutzumfang abdeckt. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Versicherungsberater.


Fazit: Vorbeugen statt haften

Die Einhaltung der Räum- und Streupflichten im Winter ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Regelungen Ihrer Gemeinde, organisieren Sie bei Bedarf einen Winterdienst und achten Sie auf einen umfassenden Versicherungsschutz. So bleiben Gehwege sicher – und Sie selbst vor Haftungsfällen geschützt.


Ihr Team von Makler4.Immo – Immer gut informiert, immer bestens abgesichert.



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